Goldparität (gold parity)

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Gesetzlich festgelegte Goldmenge, die einer Währungseinheit entspricht. Da keine Goldwährung mehr existierte, wurden Goldparitäten fiktiv, geschätzt vom Internationalen Währungsfonds festgelegt. Im Jahr 1971 ersetzte man das Gold durch Sonderziehungsrechte, sodass die heutigen Währungen regelmässig in einer SZRParität bestimmt werden. – Siehe Abwertung, Aufwertung, Goldnennwert, Parität. – Vgl. zum Wert des SZR das vierteljährlich erscheinenden Heft “Devisenkursstatistik” der Deutschen Bundesbank, Rubrik “Werte des Sonderziehungsrechts”; dort auch die Erläuterungen beachten.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Goldparität (gold parity)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/goldparitat-gold-parity/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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