Gesetzlich festgelegte Goldmenge, die einer Währungseinheit entspricht. Da keine Goldwährung mehr existierte, wurden Goldparitäten fiktiv, geschätzt vom Internationalen Währungsfonds festgelegt. Im Jahr 1971 ersetzte man das Gold durch Sonderziehungsrechte, sodass die heutigen Währungen regelmässig in einer SZRParität bestimmt werden. – Siehe Abwertung, Aufwertung, Goldnennwert, Parität. – Vgl. zum Wert des SZR das vierteljährlich erscheinenden Heft “Devisenkursstatistik” der Deutschen Bundesbank, Rubrik “Werte des Sonderziehungsrechts”; dort auch die Erläuterungen beachten.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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