Finanzmarktregulierung (financial market regulation)

Auch in: EN FR

Oberbegriff für die in einem Staat – geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen für Geschäfte auf dem Finanzmarkt, – gesetzlich eingerichteten Instanzen zur Überwachung dieser Tätigkeit sowie – Massnahmen zur Selbstregulierung der Finanzbranche, vor allem Verhalteskodizes wie zum Beispiel der Derivate-Kodex. – Siehe Aufsichtsbehörde, Bankenaufsicht, europäische, Derivategeschäfte-Clearingpflicht, Derivategeschäfte-Meldepflicht, Finanzmarktaufsicht, europäische, Finanzmarktrecht, Produktregistrierung, Systemkonflikt, finanzmarktlicher, Informationsblätter für Finanzinstrumente, Trilog-Verfahren. – Vgl. Jahresbericht 2011 der EZB, S. 131 ff (neuere Entwicklung der Regulierungsbemühungen) sowie den jeweiligen Jahresbericht der EZB, Kapitel 3, Finanzstabilitätsbericht 2012, S. 82 ff. (ausführliche Darstellung).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Finanzmarktregulierung (financial market regulation)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/finanzmarktregulierung-financial-market-regulation/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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