Haltegrenze für den digitalen Euro

Die Haltegrenze ist der individuelle Höchstbetrag, den eine Person oder Organisation als Guthaben in digitalem Euro halten darf. Sie soll zusammen mit der Nichtverzinsung verhindern, dass der digitale Euro als Anlageinstrument genutzt wird, und strukturelle Umschichtungen von Bankeinlagen begrenzen. Damit dient sie der Finanzstabilität und der wirksamen Umsetzung der Geldpolitik. Die Grenze kann nach Nutzergruppen differenziert werden. Automatische Zu- und Abführungsmechanismen sollen zugleich gewährleisten, dass Zahlungen auch dann möglich bleiben, wenn der Zahlungsbetrag das zulässige Guthaben überschreiten würde.

Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – März 2026 , 26.03.2026 , PDF-S. 79. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/988542/referenceDoc/5895ae7b0fe2b871ce74372e4895eede.
Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie mich an: info@ekrah.com

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