Die Interchange-Gebühr ist ein Entgelt, das im Rahmen einer Zahlungsabwicklung zwischen den beteiligten Zahlungsdienstleistern ausgetauscht wird. In der im Bericht beschriebenen Rollenverteilung entrichtet der Acquirer, also der Zahlungsdienstleister des Händlers, diese Gebühr an den Issuer, den Zahlungsdienstleister des Zahlenden. Für den digitalen Euro sollen harmonisierte Obergrenzen sowohl Händlerentgelte als auch Entgelte zwischen Zahlungsdienstleistern erfassen. Dadurch sollen verpflichtete Akzeptanzstellen vor überhöhten Kosten geschützt und zugleich wirtschaftliche Anreize für die Bereitstellung der Zahlungsdienste erhalten werden.
Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – März 2026 , 26.03.2026 , PDF-S. 68. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/988542/referenceDoc/5895ae7b0fe2b871ce74372e4895eede.