Interchange-Gebühr

Die Interchange-Gebühr ist ein Entgelt, das im Rahmen einer Zahlungsabwicklung zwischen den beteiligten Zahlungsdienstleistern ausgetauscht wird. In der im Bericht beschriebenen Rollenverteilung entrichtet der Acquirer, also der Zahlungsdienstleister des Händlers, diese Gebühr an den Issuer, den Zahlungsdienstleister des Zahlenden. Für den digitalen Euro sollen harmonisierte Obergrenzen sowohl Händlerentgelte als auch Entgelte zwischen Zahlungsdienstleistern erfassen. Dadurch sollen verpflichtete Akzeptanzstellen vor überhöhten Kosten geschützt und zugleich wirtschaftliche Anreize für die Bereitstellung der Zahlungsdienste erhalten werden.

Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – März 2026 , 26.03.2026 , PDF-S. 68. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/988542/referenceDoc/5895ae7b0fe2b871ce74372e4895eede.

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Interchange-Gebühr“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/interchange-gebuhr/ (Stand: 21.08.2026).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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