Interchange Fee (so auch im Deutschen gesagt; seltener mit multilaterale Austauschgebühr übersetzt)

Verrechnungszahlungen zwischen Dienstleistern auf dem Markt für Kreditkarten. Die Gebühr wird an Kreditkartenunternehmen, welche Händler für die Akzeptanz von Kreditkarten anwerben (Acquirer), von den Herausgebern von Kreditkarten (Issuer) bezahlt. Die Gutschrift der Interchange Fee errechnet sich dann in der Regel als prozentualer Anteil der bei den Händlern mit den Karten getätigten Umsätze. – Ende 2007 schritt die Europäische Kommission gegen einige Praktiken bei der Festsetzung dieser Gebühren ein. – Siehe Chipkarte, Community Card, Geld, elektronisches, Geldkarte, Karten-Allianz, Kreditkarte, Kundenkarte, Netzgeldgeschäft, Plastikgeld.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Interchange Fee (so auch im Deutschen gesagt; seltener mit multilaterale Austauschgebühr übersetzt)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/interchange-fee-so-auch-im-deutschen-gesagt-seltener-mit-multilaterale-austauschgebuhr-ubersetzt/ (Stand: 15.10.2022).

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