Intercreditor Agreement (so auch im Deutschen gesagt, manchmal auch Gläubigervereinbarung)

Eine vertragliche Regelung zwischen den verschiedenen Gläubiger eines Unternehmens, worin diese in erster Linie neben einem Informationsaustausch auch ihre jeweilige Stellung im Falle eines Kreditereignisses regeln. – Siehe Ausfallrisiko, Drittfälligkeits-Klausel, Drittverzugs-Klausel, Downgrade-Trigger-Klausel, Einlagensicherung, Event of Default, Insolvenz, Kreditereignis, Kredit, notleidender, Londoner Verfahren, Pleitegeier, Solvenzrisiko, Überlauf-System, Value-at-Risk, Verlustteilungsregelung

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Intercreditor Agreement (so auch im Deutschen gesagt, manchmal auch Gläubigervereinbarung)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/intercreditor-agreement-so-auch-im-deutschen-gesagt-manchmal-auch-glaubigervereinbarung/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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