Überregulierung (regulation in excess, regulatory overkill)

Vielfach laut werdender Vorhalt in Bezug auf die Regulierungsdichte auf – deutschen, aber auch US-amerikanischen – Finanzmärkten. Sachlich betrachtet nützt das enge Netz von Regelungen (close-knit net of rules) grundsätzlich sowohl den Finanzdienstleistungsinstituten als auch den Anlegern. Denn es mindert die Gefahr von Machenschaften aller Art und stärkt das Vertrauen in die Märkte. Freilich liegt es nicht in der Macht der Aufsichtsbehörden, unlautere Handlungen völlig auszuschliessen. – Auf der anderen Seite ist es aber auch wohl kaum zu vermeiden, dass die zu enge Aufsicht dazu führt, neue Wettbewerber vom Markt fernzuhalten. Es könnte sogar auch dazu führen, dass Finanzdienstleister die Aufsichtsbehörden zu Massnahmen anregen mit dem Ziel, den Marktzutritt zu erschweren (capture theory; Capture-Theorie: die Aufsichtsbehörde wird für die geschäftlichen Belange bestimmter Akteure missbraucht). – Siehe Anlegerschutz, Aufsicht, Aufsicht, europäische, Aufsicht, präventive, Aufsichtsvermeidung, Ausschuss-Wahn, Banana Skins Survey, BaFin-Umlage, Beaufsichtigung, vollständige, Capture-Theorie, Fragmentierung, aufsichtliche, Kompetenz-Konflikt, aufsichtsrechtlicher, Moral Suasion, Murphy’s Gesetz, Regulierungsdruck, Regulierungswut, Straitjacking, Subsidiaritätsprinzip, Transparenzgrad. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Januar 2006, S. 41 ff. (Vorteilen und Gefahren einer zu engen Regulierung).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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