Fragmentierung, aufsichtliche (prudential fragmentation)

Auch in: FR

Negativ bewertende Bezeichnung für den Umstand, dass gegenüber einem Institut – mehrere Instanzen für die Aufsicht zuständig sind, in Deutschland etwa die Deutsche Bundesbank und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bzw. – bei einer Aufsichtsbehörde verschiedene Abteilungen mehr oder weniger unabhängig voneinander die Aufsicht in verschiedenen Abteilungen einer Bank vornehmen. – Siehe Aufsichts-Dreieck, Anlegerschutz, Ausschuss-Wahn, Auswirkungsstudien, Bankenaufsicht, europäische, Calls for Advice, Capture-Theorie, Consolidating Supervisor, Externalität, Fragmentierung, aufsichtliche, Fünfhunderter-Regel, Good Governance, Kompetenz-Konflikt, aufsichtsrechtlicher, PeterRegel, Rechtsrisiken, Sarbanes-Oxley Act, Solarenergie, Sparerschutz, TeilgruppenAufsicht.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Fragmentierung, aufsichtliche (prudential fragmentation)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/fragmentierung-aufsichtliche-prudential-fragmentation/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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