Negativ bewertende Bezeichnung für den Umstand, dass gegenüber einem Institut – mehrere Instanzen für die Aufsicht zuständig sind, in Deutschland etwa die Deutsche Bundesbank und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bzw. – bei einer Aufsichtsbehörde verschiedene Abteilungen mehr oder weniger unabhängig voneinander die Aufsicht in verschiedenen Abteilungen einer Bank vornehmen. – Siehe Aufsichts-Dreieck, Anlegerschutz, Ausschuss-Wahn, Auswirkungsstudien, Bankenaufsicht, europäische, Calls for Advice, Capture-Theorie, Consolidating Supervisor, Externalität, Fragmentierung, aufsichtliche, Fünfhunderter-Regel, Good Governance, Kompetenz-Konflikt, aufsichtsrechtlicher, PeterRegel, Rechtsrisiken, Sarbanes-Oxley Act, Solarenergie, Sparerschutz, TeilgruppenAufsicht.
Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/