Fraktion (fraction; odd-lot)

Auf dem Finanzmarkt eine Gruppe – wie etwa die Landesbanken in Deutschland, – die innert eines grösseren Ganzen – hier: der deutschen Institute gesamthaft – deutlich und planvoll eigene Ziele und/oder Wege verfolgt. – An der Börse eine Order, die kleiner als die in den Geschäftsbedingungen angegebene Mindestgrösse ist, und daher auch mit höheren Gebühren belastet wird. – Siehe Odd Lot.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Fraktion (fraction; odd-lot)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/fraktion-fraction-odd-lot/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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