Berichterstattung an die Aufsicht (supervisory reporting)

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Pflicht der Institute, der Aufsichtsbehörde die vorgeschriebenen Informationen pünktlich und vollständig zu übermitteln. – Siehe Bankenaufsicht, europäische, Berichtsschwelle, Public Disclosure. – Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 53 (Anforderungen an die Berichterstattung).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Berichterstattung an die Aufsicht (supervisory reporting)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/berichterstattung-an-die-aufsicht-supervisory-reporting/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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