Berichtsschwelle (exemption threshold)

Das Ausmass der Geschäftstätigkeit, ab dem an die Zentralbank bzw. an die Aufsichtsbehörde meldepflichtige (subject to disclosure requirements) Institute wegen Geringfügigkeit von der Anzeigepflicht (reporting requirement) befreit sind. – Sowohl die die Tatsache der Befreiung von der Meldepflicht überhaupt als auch die jeweils festgelegten Grenzwerte (cut-off points) sind in der Fachliteratur Gegenstand unterschiedlicher Standpunkte. – Vgl. Jahresbericht 2008 der BaFin, S. 110 (Erweiterung der Befreiungsregel nach § 31 KWG).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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