Aufsichts-Kooperation, technische (technical supervision assistance)

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Allgemein die Hilfe einer Aufsichtsbehörde für eine andere bei der Bewältigung von deren Aufgaben. – Im Besonderen die Unterstützung der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht für den Aufbau und Dienstbetrieb von Aufsichtsbehörden in Schwellen- und Entwicklungsländern, auch durch Personalaustausch und Schulungen. – Siehe Bankenaufsicht, europäische, Twinning, Zentralbank-Kooperation, technische. – Vgl. Jahresbericht 2008 der BaFin, S. 70 (Übersicht der Partner), Jahresbericht 2010 der BaFin, S, 81 ff. (weltweite Beratung und Unterstützung), Jahresbericht 2011 der BaFin, S: 110 f. (Kooperation mit Russland, China und weiteren Staaten auch in Afrika) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel “Internationales”.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Aufsichts-Kooperation, technische (technical supervision assistance)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/aufsichts-kooperation-technische-technical-supervision-assistance/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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