Europäische Finanzstabilisierungsfazilität, EFSF manchmal auch Europäischer Stabilisierungsfonds (European Financial Stability Facility, EFSF)
Im Juni 2010 gegründeter und zunächst bis zum Jahr 2013 befristeter Fonds (Zweckgesellschaft, juristisch eine Aktiengesellschaft luxemburgischen Rechts [Société Anonyme]) mit Sitz in Luxemburg), gespeist von den Mitgliedern der Eurozone, aus dem strauchelnde Mitglieder der Gemeinschaftswährung unterstützt werden sollen. Der Fonds finanziert die Darlehn durch die Begebung von Anleihen. Diese Papiere werden von den Euro-Mitgliedstaaten garantiert. Jedes Land verbürgt seinen eigenen Anteil mit 120 Prozent. Anleihen in Höhe von maximal 366 Mia. EUR müssen daher im Umfang von 440 Mia. EUR garantiert werden. Auf Deutschland entfallen vertragsgemäss 211 Mia. EUR. Ziel der Überdeckung (surplus) ist es, dass die Zweckgesellschaft ein möglichst gutes Rating bekommt und damit die Refinanzierungskosten gering sind. – Durch Beschluss der Finanzminister der Eurozone darf der EFSF seit Juli 2011 “in bestimmten Ausnahmefällen” auch Staatsanleihen hochverschuldeter Mitglieder aufkaufen, praktisch also Kredite vergeben. – Die ersten vom EFSF begebenen Anleihen wurden zunächst fast zur Hälfte von asiatischen Investoren – vor allem Staatsfonds, Versicherungen und Pensionsfonds – gezeichnet. Diese halten die Papiere in der Regel bis zur Fälligkeit; europäische und vor allem angelsächsische Zeichner kaufen und verkaufen dagegen in verhältnismässig kurzen Zeitabständen die Titel. Die Meldungen über die Rettungseuropäer veranlassten indessen die asiatischen Käufer, sich bei neuen Tranchen zurückzuhalten. – Die EFSF soll in erster Linie problembehafteten Ländern die nötige Zeit verschaffen, ihre Verschuldung in Ruhe und zu angemessenen Zinsen zu mindern. – Dies freilich wird wohl nur gelingen, wenn ein verhältnismässig kleines Mitgliedsland in Zahlungsschwierigkeiten gerät. Der Ausfall eines grossen Landes wie Italien könnte von dem Rettungsschirm nicht verkraftet werden. – Der Stabilisierungsmechanismus wurde weithin als sehr bedenklich eingeschätzt, weil er falsche Anreize setzt (Moral Hazard) und kaum dazu beitragen könne, die Staatsfinanzen wieder in Ordnung zu bringen. Denn wie sollte auch ein Land, das nicht in der Lage ist, seine eigene Verschuldung in Grenzen zu halten, beim Zugriff auf das Geld anderer Länder auf einmal sein Verhalten ändern? – Auch entsteht ein weiteres Moral-Hazard-Problem. Besteht nämlich ein Krisenmechanismus, der einem Staat im Notfall unter die Arme greift, dann schafft dies falsche Anreize auch für die privaten Gläubiger, vor allem für die Käufer der Staatsanleihen solcher Länder. Eine Beteiligung dieser an der Krisenbewältigung könnte verhindern, dass diese die rentablen – weil im Kurs ja niedrig notierten – Titel kaufen. So bekäme ein bankrotter Staat auch keine weiteren Mittel mehr und sähe sich eher gezwungen, die Ausgaben mit den Einnahmen ins Gleichgewicht zu bringen. – Verfassungsrechtlich wurde bemängelt, dass ein Grundrecht der Parlamente in den Geberländern ausgehebelt werde, nämlich genau über die Einnahmen und Ausgaben zu bestimmen. Die immer höher werdenden Garantien für die EFSF machen die laufende Kontrolle der Staatsfinanzen durch das Parlament letztlich unmöglich. In Deutschland wurde deshalb das Bundesverfassungsgericht angerufen, das die Zahlung und Zahlungsversprechen jeder Art (guarantees; Garantien) in die EFSF seitens Bundesregierung von der parlamentarischen Zustimmung abhängig machte. – Das alles wiederum führt zu einem Frustrationseffekt (frustration effect) in der Bevölkerung jener Länder, die letztlich über die EFSF andere durchhalten müssen (“Europa – so nicht!”). Denn – es wird in der Tätigkeit der EFSF nicht zu Unrecht eine Umgehung der Non-Bail-out-Klausel in Artikel 125 AEUV gesehen, und die EFSF als Körperschaft – einige sprechen gar von Bad Bank – wahrgenommen, die Schulden einzelner Mitglieder zu Schulden aller umwandelt. Einige betrachten die EFSF auch als Strohmann, um endlich den lange begehrten Zugriff der Politik auf die Notenpresse der EZB zu bekommen. – Diskussionen um die Einführung eines Hebels – offiziell verschleiernd auch mit “Steigerung der Effizienz von Instrumenten” bezeichnet – erweckten weithin Misstrauen. Denn letztlich bedeutet dies in jedem Fall, dass die EFSF mit zweifelhaften finanztechnischen Tricks oder vagen Versprechen jeden einmal eingenommen EUR mehrmals ausgeben darf. – Selbst die beabsichtigte immer weitere finanzielle Aufstockung der EFSF und erst recht nicht dessen Befugnis, Papiere zu emittieren bzw. diese bei der EZB zu beleihen, löst keineswegs die strukturellen Probleme in den Defizitstaaten: es wird auf diese Weise bestenfalls Zeit gekauft. Es müssen aber die Ursachen der Staatsschuldenkrise angegangen, nämlich die längst fälligen Strukturreformen ausgeführt und die Staatsfinanzen auf eine gediegene, haltbare Grundlage gestellt werden. Kritiker nannten die ESFS daher auch eine “hoheitliche Anstalt zur Konkursverschleppung” (public-law institution for the purpose of criminal delaying bankruptcy). – Siehe Anlegerstreik, Bail-out, Blame game, Erpressungspotential, Euro-Bonds, Europäische Schuldenagentur, Europäischer Stabilitätsmechanismus, Europäischer Währungsfonds, Eventualschuld, EZB-Bilanz, Finanzstabilität, Goldopfer, Griechenland-Krise, Gruppendruck, Haushaltskonsolidierung, Irland-Krise, Japanisierung, Letztsicherungsvorkehrung, Neuro, Politikklammer, Politikverzug, Retterei, Risikoträger, endgültiger, Solidarität, finanzielle, Schattenstaat, Sonderziehungsrecht, Sperrkonto, Staatsverschuldungs-Druck, Stabilitäts- und Wachstumspakt, Grundfehler, Steuerungsrahmen, Transferunion, Troika, Verschuldung-Produktivität-Verkettung, Vermögensabgabe, Vertragstreue, Vertrauensblase, Wachstum-Schulden-Tatsache, geschichtliche, Wachstumskräfte-Mobilisierung, Zentralbankfutter, Zwangsenteignung. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Mai 2010, S. 12 f. (Kritik zu den Garantien im Zuge des Europäischen Stabilisierungsmechanismus), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom November 2010, S. 11 f. (entsprechender Hilfe müssen glaubwürdige Konsolidierungsmassnahmen der Problemländer vorangehen), Monatsbericht der EZB vom Dezember 2010, S. 89 ff. (der EFSM im Geflecht anderer Hilfen), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Februar 2011, S. 68 f. und S. 72 f. (Schritte zu einem europäischen Stabilitätsmechanismus), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom August 2011, S. 66 ff. (schwere Bedenken gegen die fortgesetzten Hilfsprogramme), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom November 2011, S. 43 (Aufschläge für Staatsanleihen der Pigs seit 2009), (ausführliche Darstellung der Staatsschuldenkrise; viele Übersichten; Literaturverweise).
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