Aufsichts-Kommission, Apak (supervisory committee)

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In Deutschland mehrmals vorgeschlagenes Gremium, welches die Arbeit der Wirtschaftsprüferkammern überwacht und ihr gegenüber Weisungsrecht besitzt. Auch die Qualitätskontrolle der Abschlussprüfer obliegt nach diesen Vorstellungen der Kommission (und dann nicht mehr den Kammern). Zweck der Apak ist es, das teilweise ziemlich angeschlagene Vertrauen in die Arbeit der Wirtschaftsprüfer zu bestärken. – Siehe Andersen-Skandal, Angaben unrichtige, Aufsichtsbehörden, Public Company Accounting Oversight Board, Verlust-Tarnung, Straitjacking.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Aufsichts-Kommission, Apak (supervisory committee)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/aufsichts-kommission-apak-supervisory-committee/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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