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Prof. Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.

Abhandlungen über Johann Heinrich Jung-Stilling

Nachtodliche Belehrungen zur Ökonomik

Nachtodliche Belehrungen zu Persönlichkeiten

Nachtodliche Belehrungen zur Philosophie

Nachtodliche Belehrungen zur Theologie

Nachtodliche Belehrungen zu verschiedenen Themen

 

Aufhebungsentgelt (annulment fee)

Nimmt eine Bank die vorzeitige Rückzahlung eines Darlehns an, so wird in der Regel ein Entgelt dafür in Rechnung gestellt. Denn bei dem Institut entstehen dadurch Kosten; diese sind vor allem bedingt durch die Änderung der langfristigen Liquiditätsplanung. In sozialen Plattformen (social platforms, social networks) beschweren sich immer wieder Wutbürger (enraged citizens) über eine solche Zahlung. Indessen ist auch aufsichtsrechtlich gegen ein Aufhebungsentgelt nichts einzuwenden. – Siehe Bankgebühren, Deduktion, Facility Fee, Festlaufzeit, Rückzahlung, vorzeitige, Matching, Überziehungsgebühr, Vorauszahlungsrisiko, Vorfälligkeits-Entschädigung, Zwischenzins. – Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 194 (solche Entgelte sind aufsichtsrechtlich nicht zu beanstanden).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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