Aushangpflicht (table of prices precept)

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Für Banken die gesetzliche oder aufsichtliche Auflage, in der Schalterhalle (banking hall; Kassensaal) die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und allfällige weitere Angaben wie beispielsweise über die Verzinsung von Einlagen bekanntzugeben. – Siehe Feilschen.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Aushangpflicht (table of prices precept)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/aushangpflicht-table-of-prices-precept/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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