Gesetzliches Zahlungsmittel

Ein gesetzliches Zahlungsmittel ist ein Zahlungsmittel, das zur Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen grundsätzlich angenommen werden muss. Euro-Banknoten und Euro-Münzen besitzen diesen Status im Euroraum. In Deutschland können die Vertragsparteien jedoch bestimmte Zahlungsmittel vereinbaren oder ausschließen, etwa durch Allgemeine Geschäftsbedingungen; auch öffentliche Stellen dürfen Bargeld unter besonderen Voraussetzungen ausschließen. Der Status als gesetzliches Zahlungsmittel begründet somit eine grundsätzliche Annahmepflicht, aber keine ausnahmslose Verpflichtung in jeder konkreten Zahlungssituation.

Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – Dezember 2025 , 19.12.2025 , PDF-S. 79. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/972182/referenceDoc/d70e8cdb2d630a96b850f13261ba44c5.
Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie mich an: info@ekrah.com

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