No-Action Letter

Ein No-Action Letter ist im beschriebenen aufsichtlichen Kontext eine Empfehlung, die Durchsetzung bereits geltender Anforderungen vorübergehend nachrangig zu behandeln. Die EBA nutzte dieses Instrument, weil neue ESG-Offenlegungspflichten bereits in Kraft waren, die verhältnismäßigen technischen Ausführungsregeln für kleinere Institute jedoch noch fehlten. Der Letter hebt die Rechtsnorm nicht auf, soll aber verhindern, dass neu verpflichtete Institute vorübergehend unverhältnismäßige Vorgaben für große kapitalmarktorientierte Banken anwenden müssen.

Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – April 2026 , 22.04.2026 , PDF-S. 59. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/990912/referenceDoc/354d4402d0641ef4a100fffeb30b2b19.
Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie mich an: info@ekrah.com

Comments

So empty here ... leave a comment!

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *

Sidebar