Eine gesetzliche Rundungsregel für Barzahlungen sieht vor, den an der Kasse insgesamt zu zahlenden Barbetrag auf die nächsten fünf Cent auf- oder abzurunden. Sie soll den Bedarf an 1-Cent- und 2-Cent-Münzen verringern, deren Herstellungs-, Verpackungs- und Transportkosten im Verhältnis zum Nennwert hoch sind und die häufig gehortet oder verloren werden. Die Regel betrifft die Abwicklung von Barzahlungen; der Bericht beschreibt sie nicht als allgemeine Änderung der ausgezeichneten Einzelpreise oder sämtlicher unbarer Zahlungsbeträge.
Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – März 2026 , 26.03.2026 , PDF-S. 49. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/988542/referenceDoc/5895ae7b0fe2b871ce74372e4895eede.