Markteintrittsbarriere

Markteintrittsbarrieren sind rechtliche, wirtschaftliche oder sonstige Hindernisse, die potenziellen Wettbewerbern den Zugang zu einem Markt erschweren. Im Bericht werden geografische Lizenz- und Expansionsbeschränkungen im Bankwesen als Beispiel behandelt. Hohe Barrieren schützen etablierte Anbieter vor potenzieller Konkurrenz. Ihre Verringerung kann Preise senken, außergewöhnliche Gewinne oder Monopolrenten abschmelzen und allokative sowie produktive Ineffizienzen abbauen. Nach der Theorie bestreitbarer Märkte kann bereits der erleichterte potenzielle Marktzugang den Wettbewerb stärken, auch wenn keine neuen Anbieter tatsächlich eintreten.

Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – Januar 2026 , 22.01.2026 , PDF-S. 33. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/973956/referenceDoc/7a6a3b02ce72b6a454aee8cac61986dc.

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Markteintrittsbarriere“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/markteintrittsbarriere/ (Stand: 21.08.2026).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com