Aufsichtsplanung, gemeinsame (common oversight programme)

Auch in: FR

Die formelle Vereinbarung der Aufsichtsbehörden zweiter oder mehrerer Staaten, die Aufsicht über Institute gemeinsam zu führen. – Siehe Aufsichts-Harmonisierung, europäische, Bankenaufsicht, europäische, Fragmentierung, aufsichtliche, Hilfeersuchen, ständiges, Systemkonflikt, finanzmarktlicher. – Vgl. Jahresbericht 2008 der BaFin, S. 67 f. (Einbindung der BaFin in den Aufsicht von in London mit Zweigniederlassungen vertretenen deutschen Banken; vorgesehene weitere Abkommen).

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Aufsichtsplanung, gemeinsame (common oversight programme)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/aufsichtsplanung-gemeinsame-common-oversight-programme/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

3 Seitenaufrufe dieser Seite