Unverfälschte, wertstabile Zahlungsmittel. In einem für die Geldgeschichte wichtigen Schreiben von Papst Innozenz III. aus dem Jahr 1199 wird dies als bedingungslose Sollens-Regel für das Seelenheil der Münzherren festgelegt, weil eine menschenwürdige Gesellschaftsordnung ohne solides Geld nicht möglich sei. Geld ist nach päpstlicher Lehre aus sich heraus, aufgrund seiner Funktionen im Tauschverkehr, mitnichten Sache des Königs (Münzherrn; minting authority), sondern Sache des gesamten Volkes. – Siehe Chremagogik, Chrematonomie, Falke, Geldeigentumsrecht, Geldethik, Geldwertstabilität, Geldzweck, Inflation, Inflations-Steuer, Lug-und-Trug These, Marktmechanismus, Menükosten, Nominalwertprinzip, Valorisationsklage.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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