Beischlag (illegal stroken coins; illegitimate mint mark)
In alten Dokumenten von Münzern hergestellte und der eigenen Verwendung zugeführte Geldstücke aus dem Bestand an Edelmetall, das ihnen die Münzherrschaft übergab, und wovon der Münzer eine Teilmenge veruntreute. – Die rechtswidrige Nachprägung (restrike) einer bekannten, weit verbreiteten Münze durch eine andere Münzherrschaft. Ziel war es dabei, die Nachahmung in das Umlaufgebiet des Vorbildes einzuschieben. Um sich jedoch einer sehr hart bestraften förmlichen Münzfälschung (direct counterfeiting) nicht schuldig zu machen, wurden die Stücke selten vollständig kopiert. Meistens deuten Teile der Münzbilder oder der Umschriften – gelegentlich auch nur winzige, mit blossem Auge kaum sichtbare Beizeichen (mintmarks invisible to the nacked eye) – auf die wirkliche Herkunft der Münzen hin. – Siehe Geld, böses, Wardein.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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