Zwangssparen (forced saving)

Durch staatliche Vorschrift oder kollektivvertragliche Vereinbarung (collective bargaining arrangement) erzwungene Beschränkung der Konsumausgaben, wobei das zurückgehaltene Geld in Investitionen für bestimmte Aufgaben fliesst, wie etwa Kriegswirtschaft, Unterstützungskasse, Beteiligungsfonds der Arbeitnehmer oder Pensionsfonds. – Reale Einkommenseinbussen der Privathaushalte bei Inflation, weil bei zunächst gleichbleibendem Einkommen die Güterpreise steigen, mit der gleichen Summe also jetzt weniger gekauft werden kann. – Siehe Geld, sittliches, Geldeingentumsrecht, Geldwertstabilität, Inflations-Steuer, Repression, finanzielle, Steuerverzerrungs-Effekt, Zwangsanleihe.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Zwangssparen (forced saving)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/zwangssparen-forced-saving/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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