Zwangsumtausch (compulsory exchange)

Beim Betreten eines Landes bzw. eines Währungsraums muss ein vorgeschriebener Betrag des eigenen weltweit geachteten, kaufkräftigen und in jede Währung frei konvertierbaren Geldes in nicht-konvertierbare, praktisch wertlose Zahlungsmittel des Gastlandes eingetauscht werden. – So hatten Besucher aus Westdeutschland in allen Ostblock-Staaten (Eastern block countries) je Aufenthaltstag und Person zwangsweise in der Regel 25 Deutsche Mark umzutauschen, selbst wenn sie das Geld gar nicht benötigten. Auf diese Weise kamen die Währungsbehörden letztlich ohne Gegenleistung zu den begehrten Deviseneinnahmen. – Siehe Devisenbewirtschaftung, Zwangskurs.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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