In alten Dokumenten meint man damit bei Gericht eingeklagter Unterschiedsbetrag zwischen dem Darlehn an den Schuldner – in gutem, wertstabilem Geld und – der Rückzahlung in mittlerweile in seiner Kaufkraft vermindertem Geld. Entsprechende, reichlich auf unsere Tage gekommene Dokumente aus früherer Zeit sind für die Wirtschaftsgeschichte und besonders für die Geldgeschichte von unschätzbarem Wert. – Siehe Geld, sittliches, Geldeigentumsrecht, Geldethik, Geldwertstabilität, Inflation, Inflations-Steuer, Marktmechanismus, Menükosten, Nominalwertprinzip, Weginflationierung.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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