Covenant (so auch im Deutschen gesagt; seltener Verpflichtungserklärung)

In Bezug auf den Finanzmarkt eine schriftliche Darlegung, die ein Unternehmen der kreditgebenden Bank abgibt (an agreement in a loan document to do or not do something specified). In ihr werden im einzelnen Dinge wie – Verschuldungsverbot bei anderen Banken, Gestellung von Sicherheiten, Informationspflichten oder Veräusserungsverbote (Legal Covenants) festgelegt. Darüber hinaus – verspricht das Unternehmen, bestimmte Bilanzrelationen einzuhalten, gewisse Bilanzposten in vereinbartem Mindest- bzw. Höchststand zu belassen (sog. Cover Ratios), Ergebniskennzahlen der Bank laufend mitzuteilen usw. (Maintenance Covenants, Financial Covenants) und – die fälligen Zahlungen für Versicherungen und Steuern aufrechtzuerhalten (Affirmative Covenants). – Im Falle der Nichteinhaltung hat das Unternehmen in der Regel vorher vertraglich festgelegte Konventionalstrafen – hier meistens Pönale [contractual penalty] genannt – an die Bank zu zahlen. In manchen Verträgen gibt die Nichteinhaltung eines Covenants der Bank auch das Recht, das Darlehn sofort fällig zu stellen (kassatorische Klausel; forfeit clause). – Siehe Anlagemut, Bankkunden-Profil, Basel-II, Corporate Finance, Darlehn, widerrufenes, DrittverzugsKlausel, Downgrade-Trigger-Klausel, Emerging Markets, Event of Default, Financial Covenants, Gesamtfälligkeit, Kredit-Punktbewertungsverfahren, Kreditverbriefung, Kunden, faule, Leveraged Loans, Mindestanforderungen an das Risikomanagement, Risikoabteilung, Risikogewichtung, Risikokontrolle, Risiko-Messverfahren, Risk Reporting, Risikoüberwachung, gegliederte, Schock-Bewältigung, monetäre, Szenarien, aussergewöhnliche, Übermut, Verwirkungsklausel. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom August 2007, S. 102 (Covenants bei Leveraged Buy-outs).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Covenant (so auch im Deutschen gesagt; seltener Verpflichtungserklärung)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/covenant-so-auch-im-deutschen-gesagt-seltener-verpflichtungserklarung/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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