Financial Covenants (so auch im Deutschen gesagt)
Vor allem in Zusammenhang mit Leveraged Buy-outs von Kreditverträgen gesagt, die besondere Vorschriften zum Schutze der Gläubiger enthalten. So muss die Zielgesellschaft in der Regel ganz bestimmte, in Kennzahlen ausdrückbare Bilanzverhältnisse (balance sheet ratios) einhalten. Bei einer Verletzung dieser vertraglichen Bestimmungen haben die Gläubiger zumeist ein Rücktrittsrecht, oder aber es werden ihnen erweiterte Gläubigerrecht eingeräumt. – Siehe CashSweep-Vereinbarung, Covenant Cure, Finanzbericht. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom April 2007, S. 16 ff. (S. 16: Übersicht des Finanzierungsgefüges; S. 21:
Definition “Financial Covenants”), Monatsbericht der EZB vom August 2007, S. 102 (bei Leveraged Buy-outs übliche Covenants).
Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/
