Börsenordnung (exchange regulations)

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Vorschriften für den Ablauf des Handels in den jeweiligen Börsensegmenten – in Deutschland an der Wertpapierbörse: amtlicher Markt, regulierter Markt, Freiverkehr – und Kanälen, hier: Parketthandel und elektronischer Handel. Die bezügliche Börsenordnung bedarf in Deutschland gemäss § 13, Abs. 5 BörsG der Genehmigung durch die Börsenaufsichtsbehörde. – Siehe Börsensegmente, Delisting, Ferienkalender, Platzgebrauch, Sanktionsausschuss, Transparenzstandard, Yellow Book.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Börsenordnung (exchange regulations)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/borsenordnung-exchange-regulations/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com