Von der EU aufgestellter Katalog von Mindestanforderungen an den börslichen Handel mit Wertpapieren. In Deutschland entsprechen die Segmente amtlicher Markt und regulierter Markt diesen Anforderungen. Wertpapiere, die nicht diesen Standards genügen, können im Freiverkehr gehandelt werden. Die Richtlinie wurde im April 2004 neu gefasst und erweitert. – Siehe Goldplating, Informationsblätter für Finanzinstrumente, Rechtsabgleichung, Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente, Verordnung über die europäische Marktinfrastruktur. – Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 46 f., Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juli 2004, S. 39 f., Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Januar 2006, S. 37 ff, Jahresbericht 2012 der EZB, S. 134 (Neufassung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente), Jahresbericht 2013 der BaFin, S. 165 (Stand der Beratungen zur Produktaufsicht und – Überwachung bei Wertpapierdienstleistungsunternehmen).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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