Thematische Übersicht zu Börsenrecht mit 9 zugeordneten Begriffen, Definitionen und Beiträgen im wissenschaftlichen Gerhard-Merk-Archiv.
Verwandte Begriffe
Die Börsenpflicht verpflichtet Börsenmitglieder, sämtliche Aufträge über die Börse abzuwickeln. Regelungen unterscheiden sich je nach Land.
Definition des amtlichen Handels: Kursfeststellung durch amtliche Makler, Orderbuchführung und historische Ablösung durch den amtlichen Markt 2002.
Definition von Gefälligkeitsabschlüssen: Börsengeschäfte zu nicht marktgerechten Preisen, die in vielen Börsenordnungen verboten sind.
Definition des Börsenzulassungsprospekts: vorgeschriebene Angaben für Unternehmen, die in Deutschland die Zulassung zum amtlichen Markt beantragen.
Definition der elektronischen Börse: computerisierte Börsengeschäfte, rechtliche Entwicklung in Deutschland und elektronische Wertpapierhandelspraxis in der…
Börsengeschäftsführung bezeichnet die Leitung einer örtlichen Börse. Aufgaben sind Zulassung, Organisation und Entscheidungen zu Wertpapiernotierungen.
Definition der Börsenordnung: Regeln für Handelsabläufe, Börsensegmente und Handelskanäle sowie Genehmigung nach dem deutschen Börsengesetz.
Definition des Börsenrats: Zusammensetzung, Aufgaben und Überwachung der Börsengeschäftsführung nach § 9 BörsG in Deutschland.
Definition von „Börsenspieler“: Abgrenzung zwischen Spekulanten und Spielern, Börsenrisiken, Marktfunktion und rechtliche Hinweise.