Börse, elektronische (electronic exchange; screen-based trading; computer-assisted trading; computerised trading)

Börsengeschäfte werden – ganz (fully computerised trading) oder – zunächst nur teilweise (computer-assisted trading) über ein Computersystem abgewickelt. In Deutschland ist dies 1989 durch Änderung des Börsengesetzes möglich geworden; vgl. § 17 sowie §§ 58 ff. BörsG. In der Schweiz bereits seit 1996 allgemein eingeführt, werden dort sämtliche Wertpapiere nur noch elektronisch gehandelt. – Siehe Börsen-Arbeitskabinen, Devisenhandel, computerisierter, Flash Crash, Geisterstunde, Handelssystem, alternatives, Dematerialisierung, Eurex, Parkett, Platzgebrauch, Präsenzbörse, Springer, Taubengeld, XXetra.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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