Börsenzulassungsstelle (exchange admission board)

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An der Effektenbörse ein Ausschuss, der über Aufnahme eines Wertpapiers in den Handel zum amtlichen Markt oder zum regulierten Markt entscheidet. Die Zulassungsvoraussetzungen sind je nach Marktsegment verschieden. Alle Emittenten müssen jedoch ein Wertpapier-Verkaufsprospekt erstellen. – Neben der Wahl des Marktsegments müssen sich die Emittenten bei der Anmeldung auch für einen Transparenzstandard entscheiden. Von diesem hängt ab, welche Transparenzanforderungen die Unternehmen als Zulassungsfolgepflichten zu erfüllen haben. – Siehe Börsensegmente, Börsenzulassungs-Folgepflichten, Emissionsprospekt, Finanzbericht, Ragionenbuch.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Börsenzulassungsstelle (exchange admission board)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/borsenzulassungsstelle-exchange-admission-board/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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