Börsenzulassungs-Folgepflichten (obligations subsequent to exchange admission)

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Seit Inkrafttreten des Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (TUG) vom 5. Januar 2007 überwacht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Folgepflichten aus der Börsenzulassung gemäss 30a-g WpHG. Bis dahin lag die Zuständigkeit bei der Börsenzulassungsstellen. – Vgl. Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 189 (wesentlicher Inhalt der Neuregelung).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Börsenzulassungs-Folgepflichten (obligations subsequent to exchange admission)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/borsenzulassungs-folgepflichten-obligations-subsequent-to-exchange-admission/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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