Börsengeschäftsführung (stock exchange management)

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In Deutschland Personen, denen die Leitung einer örtlichen Börse obliegt. Die Aufgaben sind vor allem – Zulassen bzw. Ausschliessen von Börsenmitgliedern und Besuchern, – Regelung von Organisation und Geschäftsabläufen sowie – Entscheidungen über die Aufnahme, Aussetzung oder Einstellung von Wertpapiernotierungen; vgl. § 12 BörsG. – Siehe Börsenbesucher, Börsenordnung, Börsenrat, Committee on Admission.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Börsengeschäftsführung (stock exchange management)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/borsengeschaftsfuhrung-stock-exchange-management/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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