Börsenhandel
Thematische Übersicht zu Börsenhandel mit 42 zugeordneten Begriffen, Definitionen und Beiträgen im wissenschaftlichen Gerhard-Merk-Archiv.
Verwandte Begriffe
Börsianer sind beruflich oder journalistisch an Börsen tätig. Definition, Aufgaben und verwandte Begriffe im Finanzlexikon verständlich erklärt.
Börsenzulassung bezeichnet den Rechtsakt, durch den ein Vermögensgegenstand zum Handel an einer Börse zugelassen wird.
Definition und Kritik des Hochfrequenzhandels: Flash Crash, Quote Stuffing, Marktliquidität, Preisfindung und internationale Regulierung.
Definition alternativer elektronischer Handelssysteme: Funktionsweise, Teilnehmer, Aufsicht in Deutschland und Abgrenzung zum Börsenhandel.
Definition von Handle: Bedeutung der Ganzzahl bei Börsenkursen sowie Bezeichnung für Gesamteinnahmen aus Geschäften oder einem Zeitraum.
Definition des amtlichen Handels: Kursfeststellung durch amtliche Makler, Orderbuchführung und historische Ablösung durch den amtlichen Markt 2002.
Definition der Handelsbandbreite: der Unterschied zwischen dem höchsten und niedrigsten Kurs eines börsennotierten Vermögenswerts innerhalb eines Zeitraums.
Geisterstunde bezeichnet die letzte Handelsstunde an der Börse, in der institutionelle Anleger und Hochfrequenzhändler aktiv sind und die Volatilität steigt.
Definition von Gefälligkeitsabschlüssen: Börsengeschäfte zu nicht marktgerechten Preisen, die in vielen Börsenordnungen verboten sind.
Definition und Aufgaben des zentralen Kontrahenten (ZGP/CCP): Vertragsabwicklung, Netting, Margen, Risiken und Aufsicht im Börsenhandel.
Definition von Freimakler: Börsenhändler in Deutschland, die ihre Geschäfte vor allem im Börsensegment Freiverkehr tätigen.
Der Freiverkehr an deutschen Börsen: Organisation, Zulassung, Aufsicht, Publizitätspflichten und Risiken für Anleger im Überblick.
Definition von Floor: garantierte Zinsuntergrenze bei Floatern sowie Bezeichnung für einen Handelsplatz an der Börse. Mit Verweisen auf Cap und Pit.
Definition von Festauftrag und limitiertem Auftrag: Preisgrenzen beim Kauf und Verkauf an der Börse sowie verwandte Orderarten.
Die Fill-or-kill Order verlangt die sofortige vollständige Ausführung eines Börsenauftrags. Andernfalls wird der Auftrag automatisch gelöscht.
Eventualauftrag verständlich erklärt: Ein Kauf- oder Verkaufsauftrag wird ausgeführt, sobald der Preis eines anderen Vermögenswertes einen Zielwert erreicht.
Exekutionsstücke sind Wertpapiere zur zwangsweisen Glattstellung von Lieferungsverbindlichkeiten eines in Verzug geratenen Verkäufers.
Dual Trading bezeichnet im Finanzwesen die Einführung einer Aktie an einer weiteren Börse oder den Eigenhandel eines Brokers neben Kundenaufträgen.
Ein Diskretionskonto erlaubt dem Börsenmakler, Kauf- und Verkaufsentscheidungen ohne vorherige Zustimmung des Kontoinhabers zu treffen und auszuführen.
Das Dontgeschäft ist ein Prämiengeschäft: Gegen drei Prozent Prämie kann der Käufer bei fallenden Kursen vom Aktienkauf zurücktreten.
Daytrading bezeichnet den kurzfristigen Wertpapierhandel mit Positionseröffnung und -schließung innerhalb eines Handelstags oder weniger Tage.
Deckungsgeschäft erklärt: Sicherung einer Terminverpflichtung und zwangsweise Begleichung eines Börsengeschäfts bei Vertragsverletzung.
Courtage bezeichnet die Makler- und Vermittlungsgebühr, besonders beim Handel mit Wertpapieren, Waren oder Devisen an der Börse.
Definition der Computerbörse: Handel mit Wertpapieren über elektronische Systeme. Mit Verweisen auf verwandte Begriffe im Finanzlexikon.
Contango-Makler bezeichnet einen Börsenmakler, der einem anderen kurzfristig Geld leiht und dafür Effekten als Sicherheit verwahrt.
Definition von Call: Kaufoption, vorzeitige Rückzahlung, Darlehenskündigung, Telefonanruf, Nachschusspflicht und weitere Finanzbegriffe.
Definition von Bucketshop: Wie unlautere Wettbüros für Aktienkurse funktionierten und warum sie letztlich nur den Inhabern Gewinne brachten.
Definition von „Börsenspieler“: Abgrenzung zwischen Spekulanten und Spielern, Börsenrisiken, Marktfunktion und rechtliche Hinweise.
Börsentag verständlich erklärt: Definition des Kalendertags, an dem eine Börse geöffnet ist und Käufe sowie Verkäufe getätigt werden können.
Börsenbesucher sind zugelassene Personen, die Börsengeschäfte abschließen dürfen. Definition, Einsatz und Bezug zum Skontroführer erklärt.
Definition des Börsenkompensations-Geschäfts: Kauf- und Verkaufmakler sind identisch oder gehören demselben Unternehmen an.
Definition der Börsenordnung: Regeln für Handelsabläufe, Börsensegmente und Handelskanäle sowie Genehmigung nach dem deutschen Börsengesetz.
Definition des Bid-ask-Spreads: der Unterschied zwischen Geld- und Briefkurs eines Finanzinstruments zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Definition von Bear Raid: Wie Verkaufsaktionen und vorgetäuschte Handelsumsätze den Kurs eines Wertpapiers nach unten drücken können.
Begebbarkeit bezeichnet die Möglichkeit, einen Titel am freien Markt zu handeln oder ihn im engeren Sinn in den Börsenverkehr zu bringen.
Definition der schwachen Basis im Börsenhandel: Unterschied zwischen Kassakurs und Terminpreis, Ursachen bei Getreide und Bedeutung für den Markt.
Definition der Auftragsverzögerung: verspätete Weiterleitung von Börsenaufträgen durch Banken, mögliche Anlegerverluste und aufsichtsrechtliche Überwachung.
Definition der sofortigen Ausführung (Fill-or-Kill-Order): Börsenauftrag, der binnen einer vorgegebenen Zeit vollständig ausgeführt oder gestrichen wird.
Definition der vollständigen Ausführung (All-or-None-Order): Eine Order wird nur komplett ausgeführt; andernfalls erlischt sie automatisch.
Aufgeld bezeichnet Zuschläge in Finanzwesen, Börsenhandel, Optionshandel, Fonds, Münzwesen und historischen Zahlungspraktiken. Definition und Synonyme.
Definition des Alles-oder-Nichts-Auftrags (AON): Ein Börsenauftrag wird nur vollständig zu einem bestimmten Preis ausgeführt; Teilausführungen sind…
Definition von „Abgabe“: staatliche Geldleistung, historische Naturalabgabe, Wechselziehung und Wertpapierverkauf im Finanzwesen.
