Diskretionskonto (discretionary account, controlled account)

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Ein Kontoinhaber gibt seinem Börsenmakler die Vollmacht, Kauf- und Verkaufsentscheidungen zu treffen und auszuführen, ohne ihn darüber im vorhinein jeweils verständigen zu müssen (an account for which trading is directed by someone other than the owner). Solche mit Vollmacht geführte Konten sind sowohl an Finanzmärkten als auch an Warenmärkten nicht selten. – Siehe Managed Account, Prearranged Trading.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Diskretionskonto (discretionary account, controlled account)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/diskretionskonto-discretionary-account-controlled-account/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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