Diskretionskonto (discretionary account, controlled account)
Ein Kontoinhaber gibt seinem Börsenmakler die Vollmacht, Kauf- und Verkaufsentscheidungen zu treffen und auszuführen, ohne ihn darüber im vorhinein jeweils verständigen zu müssen (an account for which trading is directed by someone other than the owner). Solche mit Vollmacht geführte Konten sind sowohl an Finanzmärkten als auch an Warenmärkten nicht selten. – Siehe Managed Account, Prearranged Trading.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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