Dispacheurgeld (general-average adjuster’s fee)
Honorar an den Dispacheur, auch Havariekommissar genannt (nicht dispatcher; denn dies bezeichnet im Transportgewerbe einen Betriebsdienstleiter, Fahrzeugabfertiger): eine freiberuflich tätige Fachperson, die im Auftrag Betroffener eingetretene Schäden im Schiffsverkehr – an Personen, Wasserfahrzeug, Ladung, Umwelt usw. – aufnimmt, bewertend berechnet und auf die vom Schiffsunglück Beteiligten, wie Reeder, Frachtversender und Versicherung)umlegt. Die vermögensrechtliche Abwicklung einer Havarie (average) bezeichnet das HGB als Havarei. – Den vom Dispacheur erarbeiteten Schadens-Verteilungsplan nennt man Dispache (generalaverage statement), und die Arbeit des Dispacheurs auch dispachieren (adjust the average). Das Honorar berechnet sich üblicherweise als Promillesatz vom Schaden gesamthaft. – Siehe Grossavantur, Havariegeld, York-Antwerp Rules.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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