Dispacheurgeld (general-average adjuster’s fee)

Auch in: EN FR

Honorar an den Dispacheur, auch Havariekommissar genannt (nicht dispatcher; denn dies bezeichnet im Transportgewerbe einen Betriebsdienstleiter, Fahrzeugabfertiger): eine freiberuflich tätige Fachperson, die im Auftrag Betroffener eingetretene Schäden im Schiffsverkehr – an Personen, Wasserfahrzeug, Ladung, Umwelt usw. – aufnimmt, bewertend berechnet und auf die vom Schiffsunglück Beteiligten, wie Reeder, Frachtversender und Versicherung)umlegt. Die vermögensrechtliche Abwicklung einer Havarie (average) bezeichnet das HGB als Havarei. – Den vom Dispacheur erarbeiteten Schadens-Verteilungsplan nennt man Dispache (generalaverage statement), und die Arbeit des Dispacheurs auch dispachieren (adjust the average). Das Honorar berechnet sich üblicherweise als Promillesatz vom Schaden gesamthaft. – Siehe Grossavantur, Havariegeld, York-Antwerp Rules.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Dispacheurgeld (general-average adjuster’s fee)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/dispacheurgeld-general-average-adjusters-fee/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

3 Seitenaufrufe dieser Seite