Provision, die ein Verlader an den Schifffahrtsunternehmer (Reeder und Rheder; ship owner) bzw. an dessen verantwortlichen Angestellten (Besteder, Reederei-Manager; husband) zahlt. – Gebühr, die ein Schiff entrichten muss, das auf einer Reede (Rhede; roadstead: Platz in der Nähe eines Hafens, wo Schiffe vor Sturm geschützt festmachen können) ankert. – Siehe Abfertigungsgeld, Handgeld, Douceur, Kapplaken, Lagegeld, Peep, Préstamo, Schmiergeld, Trinkgeld.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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