York-Antwerp Rules, YAR (so auch im Deutschen gesagt)

In der Versicherung seit 1950 international geltende Grundsätze für die Verteilung der Kosten, wenn Schiff und Ladung aus einer gemeinsamen Gefahr (Grosse Havarie; general average) befreit werden müssen. Diese Regeln werden frachtvertraglich fast immer vereinbart und ersetzen dann besondere gesetzliche Vorschriften in den einzelnen Ländern. – Siehe Dispacheurgeld, Havariegeld, Schutzgeld.

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Merk, G. (Hrsg.): „York-Antwerp Rules, YAR (so auch im Deutschen gesagt)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/york-antwerp-rules-yar-so-auch-im-deutschen-gesagt/ (Stand: 15.10.2022).

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