Young-Anleihe (Young loan)
Nach dem US-amerikanischen Finanzfachmann Owen D. Young (1874-1962) benannte Anleihe des Deutschen Reiches aus dem Jahr 1930 mit einem Kupon von 5,5 Prozent und einem Volumen von 1,47 Milliarden Goldmark. Der 1933 ins Amt gekommene deutsche Reichskanzler Adolf Hitler stoppte die Bedienung der Anleihe. – In der Londoner Schuldenkonferenz 1953 regelte die Bundesrepublik Deutschland dann Ansprüche aus dieser Begebung. Trotzdem kam es vereinzelt zu SchadensersatzForderungen an Deutschland in Zusammenhang mit dieser Anleihe. Auch in Bezug auf andere, in der Londoner Schuldenkonferenz geregelter Anleihen kam es zu Rechtsstreiten. – Siehe Dawes-Anleihe, Kammer für Wertpapierbereinigung, Reichstitel, Staatsschulden, verweigerte, Wertpapiere, risikolose.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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