Young-Anleihe (Young loan)

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Nach dem US-amerikanischen Finanzfachmann Owen D. Young (1874-1962) benannte Anleihe des Deutschen Reiches aus dem Jahr 1930 mit einem Kupon von 5,5 Prozent und einem Volumen von 1,47 Milliarden Goldmark. Der 1933 ins Amt gekommene deutsche Reichskanzler Adolf Hitler stoppte die Bedienung der Anleihe. – In der Londoner Schuldenkonferenz 1953 regelte die Bundesrepublik Deutschland dann Ansprüche aus dieser Begebung. Trotzdem kam es vereinzelt zu SchadensersatzForderungen an Deutschland in Zusammenhang mit dieser Anleihe. Auch in Bezug auf andere, in der Londoner Schuldenkonferenz geregelter Anleihen kam es zu Rechtsstreiten. – Siehe Dawes-Anleihe, Kammer für Wertpapierbereinigung, Reichstitel, Staatsschulden, verweigerte, Wertpapiere, risikolose.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Passende Formel

Laufende Anleiherendite

\[r_{lauf}=\frac{C}{P}\cdot100\]

Die laufende Verzinsung einer Anleihe bezogen auf ihren Marktpreis berechnen.

Variablen: C jährlicher Kupon; P aktueller Anleihekurs.

Anwendung: Für einen schnellen Renditevergleich ohne Kursgewinn und Laufzeiteffekt.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Young-Anleihe (Young loan)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/young-anleihe-young-loan/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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