Die – nicht unbedingt öffentlich bekanntmachte – Erklärung eines Unternehmens, eine andere Firma zu übernehmen, ohne jedoch in Wirklichkeit diese Absicht zu haben oder gar bereits ein Übernahme-Angebot abzugeben. – Weil jedoch durch eine solche Verlautbarung in der Regel der Kurs der Aktie des möglichen Bieters steigt, wurden mehrfach entsprechende Gerüchte – oft auch geschickt in Vorstandsreden verpackt – mit der bezielten Wirkung verbreitet. Es erwies sich als rechtlich sehr schwer, solche kursmanipulativen Machenschaften (share price manipulating machinations) zu beweisen, um dagegen juristisch oder aufsichtsrechtlich einschreiten zu können. – Siehe Blitzkrieg-Übernahmeangebot, Börsenbriefe, Freier, Gifttablette, Greenmail, Börsengerüchte, Kursbetrug, Kursmanipulation, Marktmanipulation, Pairoff, Prearranged Trading, Pump and Dump, Radar-Überwachung, Scalping, Schlangenhandel, Übernahme-Appell.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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