Übernahme-Ankündigung (acquisition announcement)

Auch in: EN FR

Die – nicht unbedingt öffentlich bekanntmachte – Erklärung eines Unternehmens, eine andere Firma zu übernehmen, ohne jedoch in Wirklichkeit diese Absicht zu haben oder gar bereits ein Übernahme-Angebot abzugeben. – Weil jedoch durch eine solche Verlautbarung in der Regel der Kurs der Aktie des möglichen Bieters steigt, wurden mehrfach entsprechende Gerüchte – oft auch geschickt in Vorstandsreden verpackt – mit der bezielten Wirkung verbreitet. Es erwies sich als rechtlich sehr schwer, solche kursmanipulativen Machenschaften (share price manipulating machinations) zu beweisen, um dagegen juristisch oder aufsichtsrechtlich einschreiten zu können. – Siehe Blitzkrieg-Übernahmeangebot, Börsenbriefe, Freier, Gifttablette, Greenmail, Börsengerüchte, Kursbetrug, Kursmanipulation, Marktmanipulation, Pairoff, Prearranged Trading, Pump and Dump, Radar-Überwachung, Scalping, Schlangenhandel, Übernahme-Appell.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Übernahme-Ankündigung (acquisition announcement)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/ubernahme-ankundigung-acquisition-announcement/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

3 Seitenaufrufe dieser Seite