Übernahme-Angebot (takeover bid)

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Ein öffentliches Angebot eines Bieters, das auf den Erwerb oder die Kontrolle einer Aktiengesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien gerichtet ist (the attempt to buy a company, either in a hostile or friendly manner). – In Deutschland unterliegen solche Angebote seit 2002 den Bestimmungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) und werden in Bezug auf Banken auch aufsichtsrechtlich überwacht. Zweck des Gesetzes ist es, die von der Gegebenheiten des Bieters ausgehenden kennzeichnenden Gefahren – wie Zerschlagung der Zielgesellschaft, Sitzverlegung ins ferne Ausland, Entlassung der Belegschaft – im Übernahmeverfahren weitestgehend auszuschalten, ohne jedoch der deutschen Volkswirtschaft die mit Fusionen und Übernahmen verbundenen Gelegenheiten vorzuenthalten, wie etwa Synergieeffekte (synergy effects: the ability of the two combined firms to be more successful than the sum of their market potential as a result of the merger) oder die Verankerung in Auslandsmärkten. – Pflichtangebote (§ 35 WpÜG), freiwillige Übernahme-Angebote (§ 29 WpÜG) und sonstige Erwerbsangebote (§ 10 WpÜG) werden auf der Homepage der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht veröffentlicht. – Siehe Abwehrmassnahme, Aktionärstimmenjagd, Aktientausch-Übernahme, Aufastung, Blitzkrieg-
Übernahmeangebot, Bieter, Buy out, Erwerbsangebot, Freier, Fusionen und Übernahmen,
Gifttablette, Greenmail, Konzentrationskurs, Kriegskasse, Makkaroni-Abwehr, MaterialAdverse-Change-Klausel, Personen, gemeinsam handelnde, Pflichtangebot, Raider, Ritter, weisser, Spin-off, Squeeze-out, Stimmrecht-Datenbank, Synergiepotentiale, Trade Sale, Totholz, Transaktionsbonus, Übernahme, feindliche, Übernahme-Ankündigung, Übernahme-Appell, Umtausch-Angebot, Vulture-Fund, Zuschuss. – Vgl. Jahresbericht 2001 des Bundesamtes für den Wertpapierhandel, S. 38 ff., Jahresbericht 2002 der BaFin, S. 171 ff. (S. 173: Schema des Verfahrens), Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 187 (Insiderdelikte bei Übernahmen), S. 188 (Übersicht zu den Preiseffekten bei Übernahmen), S. 202 ff. (Übersicht; Einzelfälle), Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 171 (Liste), S. 172 ff. (Zahl der Angebotsverfahren; einzelne Fälle), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 147 (Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz), S. 181 ff. (Verfahren; Datenbank der BaFin; Probleme bei Übernahme-Angebote für Gesellschaften, die auch an der US-Börse notiert sind), Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 201 (BaFin überwacht Transparenz bei Unternehmensübernahmen), Jahresbericht 2010 der BaFin, S. 217 ff. (Schwerpunkte der Aufsicht; Ablaufdiagramm; einzelne Fälle) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel “Aufsicht über den Wertpapierhandel und das Investmentgeschäft”, Monatsbericht der EZB vom Oktober 2008, S. 75 ff. (grenzüberschreitende Bankfusionen; ausführliche Darstellung; viele Übersichten), Jahresbericht 2012 der BaFin, S. 199 f. (notwendige Angebotsbedingungen).

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Übernahme-Angebot (takeover bid)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/ubernahme-angebot-takeover-bid/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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