Übernahme-Angebot (takeover bid)

Ein öffentliches Angebot eines Bieters, das auf den Erwerb oder die Kontrolle einer Aktiengesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien gerichtet ist (the attempt to buy a company, either in a hostile or friendly manner). – In Deutschland unterliegen solche Angebote seit 2002 den Bestimmungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) und werden in Bezug auf Banken auch aufsichtsrechtlich überwacht. Zweck des Gesetzes ist es, die von der Gegebenheiten des Bieters ausgehenden kennzeichnenden Gefahren – wie Zerschlagung der Zielgesellschaft, Sitzverlegung ins ferne Ausland, Entlassung der Belegschaft – im Übernahmeverfahren weitestgehend auszuschalten, ohne jedoch der deutschen Volkswirtschaft die mit Fusionen und Übernahmen verbundenen Gelegenheiten vorzuenthalten, wie etwa Synergieeffekte (synergy effects: the ability of the two combined firms to be more successful than the sum of their market potential as a result of the merger) oder die Verankerung in Auslandsmärkten. – Pflichtangebote (§ 35 WpÜG), freiwillige Übernahme-Angebote (§ 29 WpÜG) und sonstige Erwerbsangebote (§ 10 WpÜG) werden auf der Homepage der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht veröffentlicht. – Siehe Abwehrmassnahme, Aktionärstimmenjagd, Aktientausch-Übernahme, Aufastung, Blitzkrieg-
Übernahmeangebot, Bieter, Buy out, Erwerbsangebot, Freier, Fusionen und Übernahmen,
Gifttablette, Greenmail, Konzentrationskurs, Kriegskasse, Makkaroni-Abwehr, MaterialAdverse-Change-Klausel, Personen, gemeinsam handelnde, Pflichtangebot, Raider, Ritter, weisser, Spin-off, Squeeze-out, Stimmrecht-Datenbank, Synergiepotentiale, Trade Sale, Totholz, Transaktionsbonus, Übernahme, feindliche, Übernahme-Ankündigung, Übernahme-Appell, Umtausch-Angebot, Vulture-Fund, Zuschuss. – Vgl. Jahresbericht 2001 des Bundesamtes für den Wertpapierhandel, S. 38 ff., Jahresbericht 2002 der BaFin, S. 171 ff. (S. 173: Schema des Verfahrens), Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 187 (Insiderdelikte bei Übernahmen), S. 188 (Übersicht zu den Preiseffekten bei Übernahmen), S. 202 ff. (Übersicht; Einzelfälle), Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 171 (Liste), S. 172 ff. (Zahl der Angebotsverfahren; einzelne Fälle), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 147 (Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz), S. 181 ff. (Verfahren; Datenbank der BaFin; Probleme bei Übernahme-Angebote für Gesellschaften, die auch an der US-Börse notiert sind), Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 201 (BaFin überwacht Transparenz bei Unternehmensübernahmen), Jahresbericht 2010 der BaFin, S. 217 ff. (Schwerpunkte der Aufsicht; Ablaufdiagramm; einzelne Fälle) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel “Aufsicht über den Wertpapierhandel und das Investmentgeschäft”, Monatsbericht der EZB vom Oktober 2008, S. 75 ff. (grenzüberschreitende Bankfusionen; ausführliche Darstellung; viele Übersichten), Jahresbericht 2012 der BaFin, S. 199 f. (notwendige Angebotsbedingungen).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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