Stimmrecht-Ermächtigung und Vertretungsvollmacht (proxy)

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Ein Formblatt, mit dem der Aktionär einer Aktiengesellschaft einen Vertreter zur Teilnahme an der Hauptversammlung bestimmt. Das Recht des Aktionärs, einen Vertreter zu entsenden, ist in den meisten Ländern gesetzlich vorgeschrieben, und es kann durch entgegenstehende Bestimmungen in der Satzung der Gesellschaft nicht ausgeschlossen werden (a written or electronic authorisation used by a shareholder to empower someone else to vote on their behalf at a shareholders meeting. In most countries corporations are legally obliged to send out proxies to all shareholders). – Siehe Aktionar, passiver.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Stimmrecht-Ermächtigung und Vertretungsvollmacht (proxy)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/stimmrecht-ermachtigung-und-vertretungsvollmacht-proxy/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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