Deckungsgeschäft (covering transaction)

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Operation zur Sicherung einer vertraglich eingegangenen Terminverpflichtung (the purchase of any asset that had been previously sold short; in doing so, this purchase will close out the position). – Die zwangsweise Begleichung eines Börsengeschäftes, wenn die Gegenpartei ihre Verpflichtungen aus dem Kontrakt nicht erfüllt. – Siehe Barmarge, Hedge-Geschäft.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Deckungsgeschäft (covering transaction)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/deckungsgeschaft-covering-transaction/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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