Barmarge (cash margin)

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Auf Warenmärkten und vor allem auf dem Goldmarkt übliche Bezeichnung für den Prozentsatz an Zentralbankgeld – in der Regel fünfunddreissig Prozent -, der bei einem Terminkontrakt – üblicherweise mindestens 100 Unzen, etwa drei Kilogramm – hinterlegt werden muss. – Dieser Margenbetrag wird auf ein eigenes Margenkonto gutgeschrieben und bleibt dort bis zur Fälligkeit des Kontraktes blockiert. Fällt der Goldpreis nach Vertragsabschluss, dann muss eine zusätzliche Margendeckung beschafft werden; denn die Kreditierung (von fünfundachtzig Prozent) bezieht sich stets auf den Marktwert des Termingoldes. – Siehe Bareinlage, Bonitätsrisiko, Einschuss, Margenausgleich, Margendeckung, Rohstoff-Terminvertrag, Schwankungsmarge, Sicherheitsmarge, Unterlegung.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Barmarge (cash margin)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/barmarge-cash-margin/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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