Zinsterminkontrakt (interest rate future)

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Allgemein ein Terminkontrakt für lang- oder kurzfristige Finanztitel (financial assets wie Pfandbriefe, Staatsanleihen). – Standardisierte vertragliche Vereinbarung, die darauf ausgerichtet ist, – ein dem Kontrakt in Bezug auf Laufzeit und Verzinsung entsprechendes gleichartiges Zinsinstrument (interest rate instrument) – zu einem im voraus ausgehandelten Kurs – an einem späteren Fälligkeitstag zu übernehmen bzw. zu liefern. – Nicht standardisierter Vertrag, bei dem der Käufer/Verkäufer eines Papiers die Differenz zwischen dem nach Ablauf der Vorperiode geltenden Marktzins und dem Kontraktzins auf einen nur der Berechnung dienenden Kapitalbetrag erhält/leistet. – Siehe Absicherung, Carry Trader, Kredittermingeschäft, Option, Zinsoption, Zinsswap, Zinstauschgeschäft.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Zinsterminkontrakt (interest rate future)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/zinsterminkontrakt-interest-rate-future/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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