Mindesteinschuss-Sätze (margin requirements)

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Anordnung der Zentralbank – wie in den USA – oder der Aufsichtsbehörde, dass beim – Ratenkauf langfristiger Konsumgüter, – Kreditkauf von Wertpapieren, insbesondere von Aktien, der Käufer einen bestimmten Prozentsatz des Kaufpreises in bar begleichen muss. In Ländern, wo Aktienkäufe üblicherweise von Banken teilweise – in den USA etwa zu zwanzig Prozent – vorfinanziert werden, kann durch die Festlegung unterschiedlicher Sätze die Nachfrage nach Wertpapieren gesamthaft und nach einzelnen Titeln auf diese Weise beeinflusst werden. – Ob und inwieweit allerdings eine Erhöhung/Senkung der Mindesteinschuss-Sätze Aktienblasen vermeiden kann, ist bestritten. – Siehe Abzahlungsfrist, Aktienblase, Aktienpfandkauf, Blase, spekulative, Boom-Bust-Zyklus, Börsenfieber, Kreditaktien, Marge, Mindest-Raten, Teilzahlungskauf.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Mindesteinschuss-Sätze (margin requirements)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/mindesteinschuss-satze-margin-requirements/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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