Die Mindestinvestitionsquote ist eine haushaltspolitische Voraussetzung für die Kreditaufnahme des Sondervermögens Infrastruktur/Klimaneutralität. Nach der im Bericht beschriebenen Ausgestaltung gilt die Zusätzlichkeit der kreditfinanzierten Ausgaben als gewahrt, wenn die Investitionsquote des Bundes im Kernhaushalt in der Planung mindestens 10 % beträgt. Maßgeblich ist bislang der Planwert, nicht das spätere Haushaltsergebnis. Deshalb konnte das Sondervermögen 2025 Kredite aufnehmen, obwohl die tatsächlich erreichte Investitionsquote des Kernhaushalts unter der Schwelle lag. Die Bundesbank empfiehlt ergänzend eine Abrechnung anhand des Ergebnisses.
Quelle: http://www.gerhardmerk.de, Monatsbericht – Februar 2026 , 19.02.2026 , PDF-S. 165. https://www.gerhardmerk.de/buba_pdf/bundesbank-monatsbericht-2026-02.pdf.