Hedge-Geschäft (hedging transaction)
Gegen- oder Deckungsgeschäft zu einer bestehenden oder entstehenden risikobehafteten Position; auch Sicherungsgeschäft genannt. Risikoausgleich (risk compensation) erreicht man durch Eingehen eines gleichartigen, aber entgegengesetzt wirkenden Risikos wie in der abzusichernden Position (hedging transactions purchase opposite positions in the market in order to ensure a certain amount of gain or loss on a trade). – Das Termingeschäft ist der klassische Fall des HedgeGeschäftes. Hedge-Geschäfte werden von den Aufsichtsbehörden in den letzten Jahren verstärkt überwacht und hinsichtlich der Rechnungslegung mit Vorschriften versehen. – Siehe Absicherung, Fair Value Hedge, Finanzialisierung, Rohstoff-Terminvertrag, Terminkontrakt. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom Februar 2004, S. 79, Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 182 f. (aufsichtsrechtliche Fragen), Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 211 (internationale Bemühungen um strengere Regulierung) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel “Aufsicht über den Wertpapierhandel und das Investmentgeschäft”.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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